Heirat in Dänemark
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Ausländische Paare aus Deutschland, die in Dänemark heiraten

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Heirat in Dänemark

Ausländische Paare aus Deutschland heiraten in Dänemark in Maribo

Deutschland hat viele internationale Unternehmen, die talentierte Mitarbeiter aus der ganzen Welt anziehen. Hier treffen zwangsläufig viele dieser Mitarbeiter ihre Partner, verlieben sich ineinander und möchten heiraten.

In dieser aufregenden Zeit für die frisch verlobten Paare neigt die deutsche Bürokratie dazu, alles zum Erliegen zu bringen und viele Paare warten über 8 Monate, nur um die Genehmigung zur Heirat zu erhalten


Deshalb entscheiden sich viele ausländische Paare aus Deutschland aus vielen Gründen für eine Heirat in Dänemark.


Dänemark ist eines der an den einfachsten zu heiratenden Ländern der Welt. Hier bei Nordic Adventure Weddings können wir Ihre Hochzeit mit nur zwei Wochen Vorlauf planen und Ihnen in nur fünf Werktagen die Genehmigung zur Heirat in Dänemark besorgen.


​Wenn Sie als ausländisches Paar in Deutschland erwägen, in Dänemark zu heiraten, finden Sie unten einige häufig gestellte Fragen

Was sind Voraussetzungen, um in Dänemark zu heiraten?

Voraussetzungen für eine Heirat in Dänemark als Ausländer

Natürlich gibt es die üblichen Einschränkungen, die Sie erwarten würden. Sie sind:

  • Beide Parteien müssen mindestens 18 Jahre alt und unverheiratet sein.

  • Alle früheren Ehen müssen aufgelöst werden

  • Nahe Verwandte dürfen nicht heiraten Personen, die unter Vormundschaft stehen, müssen die Erlaubnis des Vormunds haben

  • Unterlagen für die legale Einreise nach Dänemark

Welche Dokumente benötigen ausländische Paare aus Deutschland, um in Dänemark zu heiraten?

Für die legale Eheschließung in Dänemark werden die folgenden Dokumente von den dänischen Behörden benötigt:

  • Reisepass oder EU/EWR-Ausweis

  • Wohnsitzbescheinigung, wenn Sie eine Adresse teilen.

  • Schengen-Visum oder deutsche Aufenthaltserlaubnis

  • Beziehungsnachweis

  • Scheidungsurteil absolut, falls geschieden (Fragen Sie uns, ob eine Legalisation erforderlich ist)

Fügen Sie einfache Formulare hinzu, die wir Ihnen im Voraus zusenden, um sie auszufüllen, und senden Sie sie dann für Sie ab. In besonderen Fällen können zusätzliche Unterlagen verlangt werden, aber wir werden uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie darüber informieren.

Kann ich mit einem Touristenvisum in Dänemark heiraten?

Ja, Sie können in Dänemark mit einem Besucher- oder Studentenvisum heiraten. Das Visum muss während Ihres Aufenthalts in Dänemark gültig sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Art von Visum Sie haben oder benötigen, folgen Sie diesem Link, um Hilfe zu erhalten 


https://www.nyidanmark.dk/en-GB/You-want-to-apply/Short-stay-visa/Private-visits-and-tourist-visits-


Sie müssen kein dänischer Staatsbürger oder Einwohner von Dänemark sein, um hier zu heiraten.

Wird die Heiratsurkunde aus Dänemark in Deutschland anerkannt?

In Dänemark geschlossene Eheschließungen werden weltweit anerkannt und werden auch in Deutschland sofort anerkannt.

Nach dem 1936 zwischen Dänemark und Deutschland geschlossenen bilateralen Abkommen benötigen die dänischen Heiratsurkunden keine zusätzliche Legalisation. Nur für den Fall, dass einer der Partner in das Nicht-EU-Heimatland zurückkehren und die Dokumente für die Familienzusammenführung vorbereiten muss, kann eine Legalisation durch die Apostille erforderlich sein.

Sie können ohne zusätzliche Kosten bis zu 2 Heiratsurkunden erhalten, die in 5 verschiedenen Sprachen einschließlich Deutsch verfasst sind, sodass keine Übersetzung erforderlich ist.

Für weitere Ratschläge zur Legalisierung können Sie sich gerne an uns wenden.

Wie melde ich eine Eheschließung in Dänemark in Deutschland an?

Sie sind wieder zu Hause und die dänische Ehe muss in Deutschland eingetragen werden – was ist der nächste Schritt?

Fordern Sie einfach eine deutsche Heiratsurkunde in Ihrem örtlichen Rathaus (Standesamt) an und zeigen Sie Ihre dänische Heiratsurkunde vor.



Wenn einer von Ihnen keinen Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen EU-Land hat, müssen Sie in Ihr Heimatland zurückkehren und auf Antrag der deutschen Botschaft den „Ehegattennachzug“ – eine Sondergenehmigung für den Ehegattennachzug – beantragen.



Allgemeine Voraussetzungen für den Erhalt: Bewerber/innen Grundkenntnisse der deutschen Sprache, ausreichendes Einkommen und ausreichender Wohnort für den in Deutschland lebenden Partner.



Mit dem „Ehegattennachzug“ kommen Sie nach Deutschland und beantragen sofort eine deutsche Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde.

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